MEHR SICHERHEIT FÜR IHR KAPITAL
Kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit für das grundschuldbesicherte Darlehen von privater Seite ist, dass dem Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt und eine Orderschuldverschreibung in Form einer (Teil)Briefgrundschuld ausgestellt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld gewährt oder es muss ein Verzicht gem. § 1160 BGB erklärt sein.
Es kann sich dabei um eine Eigentürmergrundschuld handeln, deren Rechte an die Anleger anteilmäßig abgetreten werden. Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur der Mitbesitz am Stammbrief eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird.
Sofern ein Notar oder ein anderer Ehrenberufler (RA,StBoderWP) die (Teil)Briefgrundschulden verwahrt, darf er keine eigenen Zurückweisungsrechte haben, wenn der Anleger eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt
Grundschuldbesicherte Darlehen
Grunddividende
4,5 % P.A. , 5,0 % P.A. oder 6,0% P.A.
Mindestzeichnung
10.000,00 EUR
Laufzeit Optional
2 Jahre, 4 Jahre oder 6 Jahre
Die Beteiligung
Art: Grundschuldbesicherten Darlehen
Ausgestaltung: Grundschuldbesicherten Darlehen - Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit
- 2 Jahre Laufzeit • 4,5 % Grundausschüttung
- 4 Jahre Laufzeit • 5,0 % Grundausschüttung
- 6 Jahre Laufzeit • 6,0 % Grundausschüttung
- Emissionsvolumen: 10 Mio. EUR
- Emissionskosten: je nach Laufzeit
- Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 10.000, EUR
Zahlung der Dividende: 1 x jährlich