Rendite | Kalkulieren statt Spekulieren
Das Genussrecht ist seit dem frühen Mittelalter gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert als Finanzierungsform urkundlich auf. Genussrechte haben eine wertpapierrechtliche Grundlage und gewähren eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens; also keinen festen Zins.
Die Genussrechte nehmen am Erfolg (Gewinn) der Norman Wohnbau GmbH aber auch an Verlusten teil. Die Genussrechte werden als Namensgenussrechte ausgegeben und in ein Genussrechtsregister eingetragen. Die Übertragbarkeit ist aus kapitalmarktrechtlichen Gründen eingeschränkt.
Die Genussrechte werden dementsprechend als sogenannte vinkulierte Namensgenussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben. Es besteht keine Nachschussverpflichtung. Im Steuerrechtwerden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.
GENUSSRECHTS BETEILIGUNG
Grunddividende
4,5 % P.A. , 5,0 % P.A. oder 6,0% P.A.
Mindestzeichnung
10.000,00 EUR
max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = SmallCapital Beteiligung
Laufzeit Optional
2 Jahre, 4 Jahre oder 6 Jahre
Die Beteiligung
Art:
Renditeorientierte, unmittelbare Unter nehmens beteiligung in Form von Genussrechten für einen limitierten Investorenkreis.
(max. 20 Genussrechts beteiligungen = SmallCapital Beteiligung)
Ausgestaltung:
Genussrechte Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
Anspruch auf Dividendenzahlung
Anspruch auf Überschussdividende
Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
- 2 Jahre Laufzeit • 4,50 % Grundausschüttung
- 4 Jahre Laufzeit • 5,00 % Grundausschüttung
- 6 Jahre Laufzeit • 6,00 % Grundausschüttung
- Emissionsvolumen: 2,5 Mio. EUR
- Kündigungsfrist: Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
- Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 10.000, EUR
Rechte und Pflichten der Beteiligten
Dividende / Bonus:
- Grunddividende je nach Laufzeit bis zu 6,0 % p. a. des Beteiligungsbetrages (s.o. bei Laufzeit)
- Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses; maximal bis zu 1 % des Anlagebetrages
- Alle Dividenden und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
- Zahlung der Dividende: 1 x jährlich