Anleihekapital

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Schuldverschreibungen (= Anleihen, Bonds oder auch Rentenpapiere genannt) sind schuldrechtliche Verträge gem. den §§ 793 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches mit einem Gläubiger­Forderungsrecht („Geld gegen Zins“) und dienen der Finanzierung von Unternehmen.
Anleihen bzw. Schuldverschreibungen – gleich in welchen Ausprägungen – sind kapitalmarktrechtlich grundsätzlich Wertpapiere und zwar unabhängig davon, ob eine ­Verbriefung ­durch ­ein ­physisches ­Wertpapier ­stattfindet oder nicht.
Die Bedeutung von Anleihen besteht darin, dass sie dem Anleger eine feste jährliche Verzinsung und einen terminierten Rückzahlungstermin bieten. Bei einer Mindesteinlage ab 100.000,­ EUR stellt das Wertpapierprospektgesetz die Ausgabe­ von ­Anleihen ­frei­ von ­einer­ Prospektpflicht.

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ANLEIHEKAPITAL

Grunddividende

4,5 % P.A.,  5,0 % P.A. oder 6,0% P.A.

Mindestzeichnung

100.000,00 EUR

Laufzeit Optional

2 Jahre, 4 Jahre oder 6 Jahre

Die Beteiligung

Art: Inhaberschuldverschreibung mit Festverzinsung

Ausgestaltung: Anleihe – Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit

  • 2 Jahre Laufzeit • 4,50 % Grundausschüttung
  • 4 Jahre Laufzeit • 5,00 % Grundausschüttung
  • 6 Jahre Laufzeit • 6,00 % Grundausschüttung 
  • Emissionsvolumen: 5 Mio. EUR
  • Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 100.000,­ EUR

Zahlung der Dividende: 1 x jährlich

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